Betreuungsverein "Neue Wege e.V."
Gesetzliche Betreuung
Mehr als 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter Betreuung.
Menschen, die vorrübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage
sind, ihre persönlichen Angelegenheiten selbstständig
zu
regeln. Sie sind auf zuverlässige und vertrauensvolle
Unterstützung angewiesen. Der Gesetzgeber hat für
diese
Menschen das Betreuungsgesetz verabschiedet.
Gesetzliche Betreuung ist eine, vom Gerichtangeordnete Hilfe
für
volljährige Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten
ganz
oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können. Betreuung
bedeutet, die Bedürfnisse eines Menschen wahrzunemen und seine
Interessen zu vertreten, wo er es selbst nicht mehr vermag, z.B. in
-Vermögensfragen
-Gesundheitsfragen
-Wohnungsangelegenheiten
-Behördengängen und in anderen schwierigen
Lebenssituationen
Der Betreuungsverein
Er wurde im Jahr 2017 gegründet und
übernimmt
Betreuungen für Menschen, für die ein/e gesetzliche/r
Betreuer/in bestellt wird.
Wir beraten und informieren zu:
-Vorsorgevollmacht
-Betreuungsverfügung
-Patientenverfügung
Ehrenamtliche unterstützen
Viele Betreuungen werden von Angehörigen geführt.
Für
sie ist es oft nicht leicht, die richtigen Entscheidungen zu treffen
oder schwierige Formulare auszufüllen.
Wir beraten ehrenamtliche Betreuer bei Fragen zur Führung der
Betreuung
-wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer in Konfliktsituationen
-wir wollen Menschen für das Ehrenamt des gesetzlichen
Betreuers gewinnen, ausbilden und begleiten